Mit der neuen Investitionsprämie soll ein Anreiz für Unternehmensinvestitionen geschaffen werden, um der gegenwärtig zurückhaltenden Investitionsneigung österreichischer Unternehmen entgegenzuwirken.

Die Regierungsvorlage zum Investitionsprämiengesetz beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten, für die zwischen dem 1. September 2020 und 28. Februar 2021 die Förderung beantragt werden kann.

  • Erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition müssen zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden.

  • Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Neuinvestitionen. Bei Neuinvestitionen in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit und Life-Science wird die Investitionsprämie von 7% auf 14% verdoppelt

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

  • Gesetzliche Verankerung, dass Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz keine steuerpflichtigen Betriebseinnahmen darstellen und es auch zu keiner Aufwandskürzung kommt.

  • Unternehmen haben die Möglichkeit 30% der Investition abzuschreiben, was natürlich einen weiteren Anreiz bieten soll und die Prämie noch attraktiver macht.

  • Als Förderungswerber kommen bestehende und neu gegründete Unternehmen aller Branchen und aller Größen in Frage.

Das Gesamtfördervolumen beträgt max. EUR 1 Mrd. Die Abwicklung soll über die AWS erfolgen. Weitere Details sollen in Form einer Förderungsrichtlinie ausgearbeitet werden.