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Das Wichtigste in Kürze:
Die neue europäische Datenschutzgrundverordnung trat bereits am 24. Mai 2016 in Kraft. Ab dem 25. Mai 2018 sind die hierin enthaltenen Maßgaben zum Datenschutz verbindlich in den jeweiligen Mitgliedstaaten anzuwenden – auch ohne die separate Übertragung in nationales Recht.
Gestärkt werden sollen durch die europäische Datenschutzverordnung vor allem die Verbraucherrechte. Datenverarbeitende Stellen müssen mit strengeren Regulierungen rechnen.
Ein Verstoß gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung kann das betreffende Unternehmen bis zu 20 Millionen Euro Geldbuße kosten – oder bis zu 4 % dessen weltweiter Umsätze (je nachdem, welcher Wert am Ende höher ausfällt).
Was ist zu tun?
Die Änderung des Datenschutzrechtes stellt für viele Betriebe eine große Herausforderung dar, denn die DSGVO setzt neue Maßstäbe für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Unternehmen. Da praktisch jedes Unternehmen in irgendeiner Form personenbezogene Daten verarbeitet, seien es Kunden-, Mitarbeiter- oder Lieferantendaten, trifft dieses komplexe und umfangreiche Thema fast alle. Als Unternehmen müssen Sie sich in jedem Fall mit den nachfolgend als Checkliste zusammengefassten Punkten befassen:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen
- Informationen zur Datenverarbeitung sammeln und dokumentieren
- Vertraulichkeitsverpflichtungen aufsetzen und unterschreiben lassen
- Technische und organisatorische Maßnahmen erstellen
- Auftragsverarbeitungsverträge aufsetzen und unterschreiben lasen
- Erstellung Datenschutzerklärung
- Wenn notwendig: Datenschutzfolgeabschätzung & Datenschutzbeauftragten
Unterstützung durch die WKO
Die Wirtschaftskammer bieten den Mitgliedern unter wko.at/datenschutz umfassende Informationen zur Datenschutz-Grundverordnungen und den Neuerungen beim Datenschutz in vielen Formaten wie z. B. Webinaren, Online-Ratgebern, Checklisten, Publikationen bis hin zu einem speziellen DSGVO-Toolset für den Handel. Es werden auch Beratungssprechstunden in den WKO-Bezirksstellen angeboten. Dabei wird Ihnen geholfen, die erforderlichen Schritte rechtzeitig umzusetzen. Nützen Sie die Angebote der Wirtschaftskammer zur DSGVO und informieren Sie sich rechzeitig!
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